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Auftrag an den Rechtsanwalt für eine Online-Scheidung


 

Zunächst weisen wir darauf hin, dass es eine "Online-Scheidung" (Scheidung im oder über das Internet) in diesem Sinne (noch) nicht gibt. Eine entsprechende Möglichkeit sehen die deutschen Gesetze schlicht nicht vor. Die Scheidung der Ehe wird nach wie vor durch die entsprechenden Richter beim zuständigen Amtsgericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung durchgeführt.

Mit "online-Scheidung" ist daher lediglich gemeint, dass der Auftrag an den Anwalt zur Durchführung der Scheidung online erteilt werden kann. Ein Scheidungstermin mit persönlichem Erscheinen beim Amtsgericht ist aber nach wie vor unerlässlich. Auch werden durch dieses Verfahren grundsätzlich keine Kosten erspart. Soweit eine Gebührenvereinbarung nicht getroffen wird, sind die Gebühren für das Verfahren gesetzlich festgelegt. Gespart werden kann also auf diesem Weg vor allem Zeit.

Im Regelfall halten wir die Durchführung zumindest eines Besprechungstermins für empfehlenswert, weil das ausführliche Beratungsgespräch nur im Ausnahmefall durch eine Kommunikation über das Internet oder durch entsprechende Schreiben zu ersetzen ist.

Wenn Sie das nachstehende Formular ausfüllen und uns zusenden, liegen hier jedoch bereits die Informationen vor, mit denen das Verfahren unmittelbar in Gang gesetzt werden kann.


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