Unterhalt: Berücksichtigung eines Karrieresprungs, BGH v.17.12.2008, XII R 9/07
Geschrieben in Familienrecht, Unterhalt - Zugewinn - Vermögen am 5. November 2010
Grundsätzlich sind bei der Bemessung nachehelichen Unterhaltes spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen. Der geschiedene Ehegatte soll jedoch nicht besser stehen, als er während der Ehe gestanden hat; daher sind letztlich nur solche Einkommenssteigerungen zu berücksichtigen, die in der Ehe absehbar waren. Nicht zu berücksichtigen, sind daher z.B. zuvor nicht vorhersehbare Karrieresprünge. Fängt die [...]