Wenn über die Verlängerung des Anspruchs auf Betreuungsunterhaltes zu entscheiden ist, ist eine Billigkeitsabwägung vorzunehmen. Soweit dabei “kindbezogene Gründe” nach § 1570 I 2 und 3 BGB zu prüfen sind, kommt es darauf an, ob und in welchem Umfang die Betreuung gesichert ist bzw. z.B. in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden kann. Im Rahmen der Neugestaltung [...]