Kindesunterhalt: Mehrbedarf bei Kindergartenkosten, BGH v.26.11.2008, XII ZR 65/07
Geschrieben in Familienrecht, Kinder - Sorgerecht - Umgangsrecht, Unterhalt - Zugewinn - Vermögen am 13. Oktober 2010
Im Tabellenunterhalt sind Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer angemessenen Einrichtung unabhängig von der Höhe des nach der Unterhaltstabelle im Einzelfall berechneten Unterhaltes nicht enthalten.