Ausbildungsunterhalt: Kein Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung, BGH v. 29.06.2011, Az.:XII ZR 127/09
Geschrieben in Familienrecht, Unterhalt - Zugewinn - Vermögen am 4. Dezember 2011
Beginnt eine Unterhaltsberechtigte ihr Studium mit Verzögerung aufgrund einer Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung, so verliert sie nicht den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber ihren Eltern. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn – ggf. unter Berücksichtigung einer weiteren, angemessenen Übergangszeit – nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes das Studium (wieder) aufgenommen wird.