Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Vaters hin festgestellt, dass die Vorschrift des § 1629a BGB verfassungswidrig ist. Die Vorschrift besagt im Kern, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung der Mutter von Recht und Pflicht der elterlichen Sorge ausgeschlossen ist. Darin liegt nach den Ausführungen des Gerichts eine Verletzung des verfassungsmäßig in [...]